Sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapitalgeber ist der Jahresabschluss eine entscheidungsrelevante Grundlage. Demzufolge muss der Jahresabschluss aussagekräftig und transparent sein. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben.
Für Unternehmen, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss:
- Erstellen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Erstellung einer Handels- und einer Steuerbilanz
- Bilanzbericht
- Anhang und Lagebericht
- Anlagespiegel
- Veröffentlichung/Hinterlegung im Bundesanzeiger
- Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung